Die Beauftragung zur Mitarbeit in der Notfallseelsorge erfordert ein Mindestalter von 25 Jahren und endet spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Beauftragung ist in Ausnahmefällen längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich.