Fahrsicherheitstraining für Notfallseelsorger*innen

Am Fahrsicherheitstraining können alle gesetzlich oder freiwillig bei der VBG versicherten Personen teilnehmen. Die Teilnahme macht nicht nur die Dienstfahrt sondern auch die tägliche Fahrt zur Arbeit sicherer und reduziert die Gefahr eines Wegeunfalls. Bei diesem Fahrsicherheitstraining handelt es sich um eine Präventionsleistung nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 SGB I. Der Zugang zur Trainingsmaßnahme darf den Versicherten nicht verwehrt werden.

Zur Buchung eines Fahrsicherheitstraining besuchen Sie bitte folgende Seite:
https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/10_Verkehrs_Transportsicherheit/2_Fahrtrainings/2_fahrtrainings_node.html