Notfallseelsorge in Baden-Württemberg geht unter folgenden Bedingungen in den Einsatz (Gesundheit der Notfallseelsorger*in ist Grundvoraussetzung)

Individual-Einsätze finden statt:

  • Nach Rücksprache mit Leitstelle, Rettungsdienst, Polizei, wenn der Einsatzgrund nicht Covid-19 war. Dann sind der Mindestabstand und die Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Es sollen mindestens FFP2-Masken als Eigenschutz zum Einsatz kommen.
  • Bei begründeter Eigengefährdung soll ein Einsatz abgebrochen werden.
  • Individual-Einsätze bei Covid-19-Verdachtsfällen kann es im Moment ausschließlich in den PSNV-Systemen geben, die mindestens mit FFP2- oder FFP3-Schutzmasken ausgestattet sind (das hängt vom Landkreis ab). Hier ist – auch dann noch, wenn die Diagnose erst vor Ort gestellt wird – auch eine telefonische Betreuung der Betroffenen in Betracht zu ziehen.

Fieber-Ambulanzen und Covid-19-Zentren werden betreut:

Hinweis der Landesarbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge Baden-Württemberg v. 25.03.2020:
Im Rahmen der “Fieber-Ambulanzen“: Hier sehen wir nicht unbedingt die Notwendigkeit, vor Ort eine Dauer-Bereitschaft einzurichten (und wenn überhaupt, dann auch nur mit der entsprechenden Schutzkleidung). Evtl. kann den Menschen, bei denen dort ein Betreuungsbedarf besteht, eine Telefon-Nummer genannt werden, an die sie sich wenden können (vl. eine spezielle Tel-Nummer, die bei einem/einer NFS’ler/in ankommt).

Im Rahmen der Covid-19-Versorgungszentren: Wir bitten Sie, einsatztaktisch ressourcenschonend vorzugehen und sich gut mit den handelnden PSNV-Organisationen abzusprechen. Ganz besonders im Blick auf die Individual-Einsätze im Landkreis, die weiterhin zuverlässig von der Notfallseelsorge abgedeckt werden sollten.

Für die Einbindung in medizinischen Zentren empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine Absprache mit der zuständigen Klinikseelsorge (diese Vernetzung mit der Klinikseelsorge geschieht ja dankenswerter Weise schon an der einen oder anderen Stelle). In diesem Zusammenhang dürfen sie die Kolleginnen der Klinikseelsorge auch gerne auf die Möglichkeit verweisen, den/die zuständige/n Dekan/in zu kontaktieren und mit ihm die Möglichkeit zu erörtern, ob Gemeinde-Seelsorger/innen in diesen Dienst mit eingebunden werden können.  

Und bei allen Überlegungen gilt immer: Solche Einsätze brauchen die entsprechende Schutzausrüstung!

Sprechen Sie die Beschaffung der entsprechenden Schutzausrüstung mit Ihren Landkreis-Verantwortlichen ab.

Hinweise zu Schutzmaßnahmen

Hygienemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf [17.8 kB]
Quelle: RKI

Hinweise-für-Einsatzkräfte-zum-Umgang-mit-dem-Coronavirus-SARS-CoV-2-von-DGUV.pdf [468.7 kB]
Quelle: DGUV

Tipps für die häusliche Quarantäne
BBK_Tipps_ haeusliche_Quarantaene.pdf
Quelle: BBK

Covid-19_UEberblick-haeusliche-Quarantaene_15mar20.pdf
Quelle: DRK

Tipps zum Umgang mit Kindern und Covid-19

AKS_I2_Corona für Kinder erklärt.pdf
Quelle: AKS

AKS_I1_Corona_Kindern Orientierung geben.pdf
Quelle: AKS

BBK_COVID_19_Tipps_fuer_Eltern.pdf
Quelle: BBK

Tipps für die PSNV

COVID-19 und die PSNV.pdf
Quelle: Prof. Dr. Harald Karutz

COVID-19_Merkblatt_Hinweise_fuer_Helfer_Karutz_2_V1.pdf
Quelle: Prof. Dr. Harald Karutz

Rettungsdienst_Karutz_04_2020.pdf
Quelle: Prof. Dr. Harald Karutz

SbE-Hinweise-für-Einsatzorganisationen-Covid-19.pdf
Quelle: SbE

Handreichung für Corona-Gespräche.pdf
Quelle: TelefonSeelsorge Stuttgart