Für die Notfallseelsorge gilt ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK), das in den Notfallseelsorge-Systemen in den Landkreisen um die entsprechenden Ansprechpartner/innen ergänzt wird.
Ziel des ISK in der NFS ist es, die Grundbegriffe der Achtsamkeit im Umgang mit Schutzbefohlenen festzulegen und den Schutz der Betroffenen von Unglücksfällen im privaten und öffentlichen Bereich als Grundlage der Arbeit der NFS zu betonen.
Gerade weil Betroffene durch das Ereignis besonders belastet und verletzlich sind, ist es in der NFS besonders wichtig, dass die Würde dieser Menschen eine besondere Beachtung findet.
Institutionelles Schutzkonzept für die Notfallseelsorge Baden-Württemberg